Verwaltungsbremse: Stellenexplosion beim Kanton eindämmen
- Fabian Schütz

- 9. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Ziel des Vorstosses:
Das Personalwachstum in der kantonalen Verwaltung darf nicht stärker als das Bevölkerungswachstum ausfallen
Ein neuer Verfassungsartikel soll Regierung und Parlament verpflichten, das Verwaltungswachstum auf ein nachhaltiges Niveau zu beschränken
Nicht betroffen von der Beschränkung sind Lehrer, Polizei oder auch Gesundheitspersonal
Die Verwaltung wächst schneller als die Bevölkerung – Das ist nicht nachhaltig.
Zwischen 2019 und 2024 ist die Aargauer Bevölkerung um 7.4% gewachsen1. Die Zahl der Vollzeitstellen bei der Verwaltung wuchs hingegen um satte 14.4%*. Die Kantonsverwaltung wächst damit fast doppelt so schnell wie die Aargauer Bevölkerung.

Zwischen 2019 und 2024 wurden über 400 Stellen in der Verwaltung geschaffen. Hätte die Verwaltungsbremse bereits zwischen 2019 und 2024 gegolten, wären etwa 200 Stellen weniger geschaffen worden und jährlich könnten gegen 30 Millionen Franken gespart werden.3
Mehr als nur Sondereffekte - Die Verwaltung wächst in allen relevanten Bereichen schneller als die Bevölkerung
Nicht alle Bereiche der Kantonsverwaltung wachsen gleich schnell. Das ist soweit normal, da Herausforderungen und Aufgaben über die Zeit hinweg variieren. Das Stellenwachstum ist jedoch in allen relevanten Bereichen des Kantons deutlich stärker als das Bevölkerungswachstum. Es handelt sich also um einen übergreifenden Trend und nicht um punktuelle und vorübergehende Schwankungen.

Produktivitätssteigerungen aufgrund von Investitionen in die EDV-Infrastruktur sollten in einem weniger personalintensiven Betrieb resultieren. Die Anzahl Verwaltungsangestellter sollte daher weniger stark wachsen als die Bevölkerung. Durch attraktive Arbeitsbedingungen und Gehälter zieht der öffentliche Sektor der Privatwirtschaft zunehmend Fachkräfte ab, was dazu führt, dass Stellen öfters gar nicht oder nur mit Personen aus dem Ausland besetzt werden können.
Ausnahmen sind möglich, jedoch zu befristen
Die Motion sieht vor, dass die Kantonsverwaltung stärker wachsen darf als die Bevölkerung, wenn erhebliche und ausserordentliche Effekte dies rechtfertigen. Diese Ausnahmen müssen vom Regierungsrat beantragt und vom Grossen Rat genehmigt werden. Ausnahmen sind zu befristen.
Kein Abbau sondern nachhaltiges und aktiv gesteuertes Wachstum
Die Motion sieht keinen Stellenabbau vor. Ziel ist die Begrenzung des Verwaltungswachstums auf ein nachhaltiges Niveau – also nicht schneller als das Bevölkerungswachstum. Weiter soll der Grosse Rat in Zukunft das Stellenwachstum steuern durch das Festlegen eines mittelfristig einzuhaltenden Verhältnisses von Verwaltungsangestellten zu ständiger Wohnbevölkerung des Kantons Aargau.
Regierungsrat und Grosser Rat sollen im Gesetz regeln, wie das Verhältnis des Personalbestands der kantonalen Verwaltung zur Wohnbevölkerung berechnet wird – unter Berücksichtigung von ausgelagerten oder wegfallenden Aufgaben, z.B. infolge einer Kompetenzverschiebung zwischen Kanton, Bund und Gemeinden oder aufgrund von Outsourcing – und in Zukunft durch den Grossen Rat gesteuert werden kann. Die Ausführungsgesetzgebung muss innert zwei Jahren erlassen werden.
Quellen:
1 https://www.ag.ch/de/themen/staat-politik/statistik/publikationen-und-analysen?dc=412ea8b9-10fc-44df-9b0f-7cddc9782ff5_de#Njc0NDMwNi9kMThmZWVhYy05NTdlLTQzOTgtODAxMy03ZWRlOTYwNjYxYTc
2 Quelle: Jahresberichte 2019-2024 https://www.ag.ch/de/themen/steuern-finanzen/finanzen/jahresbericht-mit-jahresrechnung







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