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Keine Privilegien für Staatsangestellte


Im Aargau ist der 1. Mai kein Feiertag und hat auch keine Tradition. Trotzdem haben Verwaltungsangestellte und Lehrer beim Kanton einen halben Tag frei und das obwohl sie sonst schon mehr Feier- und Brückentage haben als Angestellte in der Privatwirtschaft. Der Staat zieht mit solchen steuerfinanzierten Privilegien immer mehr Arbeitskräfte ab, die dann in der Privatwirtschaft fehlen.


ree

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